Ab 01.01.2021 gibt es neu den Vaterschaftsurlaub

Im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und der Mutterschaft (kurz EOG) ist auch die Vaterschaftsentschädigung (VSE) geregelt. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind gibt es ein EO-Taggeld von mind. 80% des vorgeburtlichen vereinbarten Lohn. Der max. versicherte Jahreslohn beläuft sich auf Fr. 88'200. Max. sind das Fr. 196 pro Tag (Monat mit 30 Tagen gerechnet).

 

Bei Selbständigerwerbenden wird auf das Einkommen abgestellt, das vor der Geburt letztmals verfügten AHV-Beitrag massgend war. Sollte die Beitragsverfügung später abweichen, kann eine Neuberechnung der VSE verlangt werden.

 

Arbeitnehmer beantragen die VSE über ihren Arbeitgeber. Selbständigerwerbende über ihre Ausgleichskasse, die für die EO-Beiträge zuständig ist.