Ab 01.01.2021 tritt die Reform der EL in Kraft

Die Ergänzungsleistungen der Rentner werden ab dem 01.01.2021 neu berechnet. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:

- Die anrechenbaren Mietzinse werden erhöht.

- Für Hausbesitzer werden neu eine Nebenkostenpauschale von Fr. 2'520/Jahr angerechnet.

- Neu gibt es eine Vermögensschwelle.

- Ebenfalls wird bei den AHV-Altersrentner neu der Vermögensverbrauch vor der Pensionierung kontrolliert.

- Für Kinder unter elf Jahren wird der anrechenbare Lebensbedarf gesenkt.

- Neu wird bei der Krankenkasse die tatäschliche Prämie des KVGs berücksichtigt.

- Der Vermögensfreibetrag wird bei Einzelpersonen von bisher Fr. 37'500 auf Fr. 30'000 gesenkt.

- Bei Ehepaaren wird er von Fr. 60'000 auf Fr. 50'000 gesenkt.

- Neu gibt es eine Rückerstattungspflicht für Erben.

 

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