Ab 01.01.2021 neue Grenzwerte bei den Sozialversicherungen

Auf den 01.01.2021 werden die AHV-Renten erhöht:

Die minimale einfache AHV-Rente beträgt neu Fr. 1'195/Monat (alt Fr. 1'185/Monat).

Die maximale einfache AHV-Rente beträgt neu Fr. 2'390/Monat (alt Fr. 2'370/Monat).

 

Es ändern sich auch die Grenzwerte nach BVG:

Die Eintrittsschwelle liegt neu bei Fr. 21'510 (alt Fr. 21'330).

Der Koordinationsabzug beträgt neu Fr. 25'095 (alt Fr. 24'885).

Der max. versicherte BVG-Lohn beträgt neu Fr. 60'945 (alt Fr. 60'435).

Der min. versicherte BVG-Lohn beträgt neu Fr. 3'585 (alt Fr. 3'555).

Der max. anrechenbarer BVG-Lohn beträgt neu Fr. 86'040 (alt Fr. 85'320).

 

UVG (Unfallversicherung):

Der max. versicherte UVG-Lohn bleibt unverändert. Nach wie vor Fr. 148'200/Jahr, resp. Fr. 12'350/Monat.